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Selbst wenn eine Beschwerde bei der EU-Kommission „positiv geprüft“ wird, führt das nicht automatisch zu einem Vertragsverletzungsverfahren.

Hier ist der Ablauf etwas genauer erklärt:

1. Die Kommission hat ein weites Ermessen

Die EU-Kommission ist nicht verpflichtet, wegen jeder festgestellten Rechtsverletzung ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
Sie entscheidet
politisch und strategisch, ob sie:

  • zunächst informell interveniert (Üblich ist per EU-Pilot. EU-Pilot ist ein informelles Frühwarn- und Dialogsystem, bei dem die Kommission einem Staat die Chance gibt, einen EU-Rechtsverstoß leise zu korrigieren, bevor ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren startet.)
  • den Vorgang abschließt, obwohl ein Problem besteht – z. B. wegen Geringfügigkeit, politischer Prioritäten oder weil der Staat verspricht, das Problem zu lösen.                                                                                      

Anmerkungen

1.) Diese fünf Beschwerden waren keine Bagatellen.  Das sind massive Verstöße gegen die verbindliche EU-Grundrechtecharta und gegen eine EU-Verordnung.

2.) Es gibt eine EU-Webseite wo die Fälle aufgelistet sind bei denen die eingeleiteten Dialoge mit EU-Staaten. In Zusammenhang von erfolgreichen Beschwerden bei der EU-Kommission aufgelistet werden. Dort haben wir damals keinen Hinweis gefunden das ein Dialog mit Deutschland statt gefunden hat. 

3.) Wen die Deutschen Politiker damals versprochen haben die fünf Verstöße zu beheben dann haben sie gelogen.

4.) Eine politische Priorität haben wir nicht gefunden die rechtfertigen würde kein Verfahren einzuleiten. Da es sich um massive Verstöße gegen die Artikel der EU-Grundrechtecharta, die für Deutschland verbindlich ist, handelt.                                          5.) Es besteht Eile da die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist das die Rechte von sehr vielen Deutschen Bürgern verletzt werden.  Wir sehen daher keinen rechtfertigenden Grund für die EU-Kommission die Beschwerden später zu Bearbeiten.

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